Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Firma SCHÄFO
Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Firmen die in der VOB/B vereinbarten Klauseln.
Als allgemeine Vertragsbedingungen gelten für Privatkunden die in der BGB vereinbarten Klauseln.
Abweichend von den Bestimmungen in der VOB/B für Firmenkunden und in der BGB für Privatkunden gelten unsere AGB wie folgt:
Angebotsfrist:
Die Angebotsfrist enthält eine vierwöchige Bindung ab Erstellungsdatum. Ausschließlich und nur innerhalb dieser Frist können wir eine Garantie für eventuell ansteigende Material- und Lohnpreiserhöhungen gewähren, so dass etwaige Angebotssummensteigerungen vermieden werden.
Zahlungsziele / Fälligkeiten:
Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen und Bearbeitungsgebühren für erhöhten Büroaufwand fällig. Unberechtigter Skontoabzug wird sofort nachgefordert. Die Firma SCHÄFO behält sich vor, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abschlagsrechnungen zu stellen (z. B. für Fremdleistungen wie Gerüsterstellung, Entsorgungsaufwand, Materialien, usw.).
Bei Auftrags-Stornierungen können evtl. Kosten anfallen für Einteilungsarbeiten sowie evtl. bestellte Materialien, die schon bestellt sind oder deren Rücknahme – Stornokosten.
Bitte achten Sie immer darauf, dass die Rechnungsanschrift korrekt ist, sollte das nicht der Fall sein so ändert das nichts am Rechnungsdatum.
Für das Umschreiben der Rechnung fallen zusätzliche Kosten von € 35,00 und Porto zzgl. der geltenden MwSt. pauschal an.
Der prozentuelle Anteil der Abschlagszahlungen ist wie folgt gestaffelt:
Vor Ausführungsbeginn ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Angebotsbruttosumme sofort zu entrichten für Baustellen Einrichtung, Materialbestellung sowie Materialanlieferung. Weitere 20 % werden fällig, wenn 1/3 der geplanten Arbeiten fertiggestellt sind. Nochmals werden weitere 20% fällig, wenn 2/3 der Arbeiten fertiggestellt sind. Die restlichen 10% sind nach Fertigstellung in 14 Tagen Netto ohne Skonto zu bezahlen.
Bei Abschlagzahlungen kann kein Skonto gegeben werden, nur bei Schlussrechnungen.
Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma SCHÄFO.
Wir weisen darauf hin, dass wir mit einem Abrechnungscenter arbeiten, bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsbedingungen fallen durch das Abrechnungscenter Gebühren an.
Bei Versicherungs-Schäden wie z.B. Sturmschäden erhalten wir immer den Rechnungsbetrag von unserem Auftraggeber, sprich unsere Kunden müssen in Vorleistung gehen.
Der Kunde erhält das Geld von seiner Versicherung, unsere Zahlungsbedingungen sind wie unten angegeben.
Bei größeren Baustellen erlauben wir uns für Fremdleistungen wie z.B. Gerüstkosten, Arbeitsbühnen, Gerätschaften, Containerkosten sowie Materialkosten eine Abschlagsrechnung zu stellen, da wir diese Kosten auch sofort entrichten müssen.
Rechnungsanschrift / Anschrift des Bauvorhabens sowie Eigentümeranschrift:
Ist es der Fall, dass die schriftliche Auftragserteilung durch eine zweite Person an unsere Firma erteilt wird, muss unserem Unternehmen mitgeteilt werden, dass der Auftraggeber nicht zugleich der Eigentümer ist und muss zugleich der Firma SCHÄFO die Daten des Eigentümers bekannt gegeben und in diesem Fall eine Vollmacht vom Eigentümer vorgelegt werden. Ist das nicht der Fall so kann es sich eventuell um eine strafbare Handlung handeln. Sollte die Anschrift des Bauvorhabens von der Rechnungsanschrift abweichen, muss dies vom Auftraggeber bei Auftragserteilung unaufgefordert bekannt gegeben werden. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Ausführung der Arbeiten ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Sollte dies versäumt werden, stellen wir die anfallenden Kosten für erhöhten Büroaufwand – wie Rechnungsumschreibung, Porto usw. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Angaben uns unverzüglich nach Änderung mitzuteilen sind.
Auftragserteilung:
Wir weisen darauf hin, dass nur schriftliche Auftragserteilungen berücksichtigt und entgegengenommen werden können. D.h., nach umgehender Überprüfung Ihres Auftrags erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Einige Tage vor Beginn der Arbeiten werden Sie von unseren Mitarbeitern telefonisch kontaktiert um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren und abzustimmen. Sowohl vor Ort als auch bei der telefonischen Terminierung können auch eventuelle Fragen geklärt sowie Wünsche und Anregungen besprochen werden.
Auftragsstornierung:
Bitte beachten Sie, dass Auftragsstornierungen nur schriftlich innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Auftragserteilung akzeptiert werden können. Diese Frist hat den Hintergrund, dass nach Ablauf bereits Materialen verbindlich bestellt werden müssen und auch schon ein bestimmter Büroaufwand angefallen ist. Auch werden nach Ablauf der 48-stündigen Frist dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen (z. B. Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Genehmigungen der Stadt o. d. Landkreises usw.) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte es sich um größere Arbeiten handeln die von unserem Hause terminiert werden müssen, fällt eine Stornogebühr von 20% der Netto-Auftragssumme an zzgl. der eventuell bestellten Materialien oder die ggfs. Rückgabe Stornogebühren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Vorgehensweise für fachbezogene Arbeiten aller Art, d. h. auch für Arbeiten im (Reparatur- und Dienstvertrag) Wartungssektor einzuhalten ist.
Regiearbeiten/ Leistungsverzeichnis/ Abnahme:
Bei Arbeitsleistungen, die nicht auf Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) durchgeführt werden und uns ein Leistungsverzeichnis vom Auftraggeber vorliegt, werden die enthaltenen Maßen übernommen und der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und seiner Leistungstexte. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den gesamten Ausführungszeitraum der Bau- und Arbeitsmaßnahmen der Auftraggeber selbst oder eine durch ihn bevollmächtigte Person bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann und die Stundenlohnarbeiten abgezeichnet werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein zählen die Rapporte als unterschrieben sprich akzeptiert, ggfs. sind diese Voraussetzungen ausdrücklich durch den Auftraggeber nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unmittelbar bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzustellen. Für die eventuellen Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Mehrkosten hat der Auftraggeber aufzukommen.
Es ist sicher zu stellen, dass der Auftraggeber persönlich oder eine durch ihn bevollmächtigte Person unmittelbar nach Fertigstellung der von uns durchgeführten Arbeiten vor Ort das Bauvorhaben abnimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die von uns durchgeführten Arbeiten als abgenommen. Zur Vereinbarung eines gesonderten Abnahmetermins weisen wir Sie darauf hin, dass dieser kostenpflichtig zu unseren aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.
Material- und Produktgarantie:
Die Firma SCHÄFO kann für die von Ihnen gewünschten Produkte keinerlei Haftung (Produkthaftung) und Gewährleistung übernehmen. Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich nur vom Produkthersteller selbst. Diese sind gesondert zu erfragen bzw. zu beantragen.
Gewährleistung:
Für Neu -und Altbausanierungen gelten für Geschäftskunden die in der VOB/B geregelten Gewährleistungsansprüche. Für Neu -und Altbausanierungen gelten für Privatkunden die in der BGB geregelten Gewährleistungsansprüche.
Die VOB oder BGB gelten nicht für Dienstverträge, in diesen Fall gelten unsere AGB.
Gewährleistungsansprüche im Bereich von Reparaturen (Dienstverträge) sind ausgeschlossen, ausgenommen hierfür sind Bauabschnittsteile und objektbezogene Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und unserem Unternehmen vereinbart worden.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Auftraggeber mit unserer Firma einen Vertrag über einen min. 1 mal jährlichen Check oder einen Wartungsvertrag, der Bauabschnittsteile und objektbezogene Sondervereinbarungen, abschließt über die Dauer der vereinbarten und gewünschten Gewährleistungsfrist, so dass der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht und Rechtssicherheit nachkommt.
Und die Firma SCHÄFO die Reparaturarbeiten im Altbestand einmal jährlich überprüfen kann.
Diese müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden. In den Sondervereinbarungen ist die Gewährleistungsdauer festgelegt.
Hinweise:
Die Bringschuld der Firma SCHÄFO in Bezug auf den Gewährleistungsanspruch beschränkt sich für sämtliche Reparatur-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten rein auf die von unserem Unternehmen erbrachten und geleisteten Arbeiten (und nur auf die zum Zeitpunkt erfolgten Arbeiten) und im Schadensfall nicht darüber hinaus. Wir können keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen die noch zusätzlich an Objekten zu machen sind, die nicht von unserem Unternehmen durchgeführt wurden.
Die Firma SCHÄFO behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden umgehend auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Änderungen bei und während der ausgeführten Bauphasen werden dem Kunden umgehend schriftlich zugesandt. Widerspricht ein Kunde der Änderung nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der schriftlichen Benachrichtigung, gelten die geänderten AGBs als angenommen. Kunden der Firma SCHÄFO werden in dem Schreiben auf die Bedeutung dieser einwöchigen Frist gesondert hingewiesen. Tritt eine Bestimmung der AGBs aufgrund einer Änderung außer Kraft, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Haftungshinweis:
Alle Angaben auf den Seiten der SCHÄFO haben wir sorgfältig überprüft. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nicht übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Web-Sites, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Inhalt und Struktur der Homepage SCHÄFO sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildern bedarf der vorherigen Zustimmung der SCHÄFO.
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Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand der Firma SCHÄFO, Bieberer Straße 262, 63071 Offenbach, ist immer Offenbach – Erfüllungsortes § 29 ZPO